Ständige Kommission für Planung und Finanzen
Der Ständigen Kommission für Planung und Finanzen (SK III) gehören an:
1. die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident als Vorsitzende oder Vorsitzender kraft Amtes;
2. fünf Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Professorinnen oder Professoren;
3. zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Lehrkräfte für besondere Aufgaben;
4. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
5. drei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Studierenden.
Vor Beratung in Angelegenheiten des Haushalts und der Stellenpläne hat die oder der Vorsitzende der SK III je eine Vertreterin oder einen Vertreter aus jeder Fakultät und jeder Zentralen Einrichtung in einer gemeinsamen Sitzung anzuhören.