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Vom Eckpunktepapier zum Referentenentwurf

Den ersten Preis der A. Wilhelm Klein Stiftung für herausragende studentische Projekte erhielt Birgit Pieplow für ihre Masterarbeit zum Kulturfördergesetz NRW.

Wie hat sich das Kulturfördergesetz für Nordrhein-Westfalen auf dem Weg vom Eckpunktepapier zum Referentenentwurf verändert? Und was bedeuten diese Veränderungen für die Partizipation der Akteure und das Verhältnis des Kulturministeriums zur Kulturförderung? Mit diesen Fragen hat sich Birgit Pieplow, Studierende im Masterstudiengang Medienrecht und Medienwirtschaft der Fachhochschule Köln, in ihrer Masterarbeit auseinandergesetzt. Sie nahm mit ihren Ergebnissen an der Anhörung der Fraktionen im Landtag zum Gesetzesentwurf teil und wurde in der offiziellen Stellungnahme des Kulturrats NRW berücksichtigt. Für ihre Forschungsleistung erhielt die Kölnerin jetzt den mit 1.000 Euro dotierten ersten Preis der A. Wilhelm Klein Stiftung für herausragende studentische Forschungs- und Praxisprojekte.

von links: Natascha Klein, Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Preisträgerin Birgit Pieplow hält einen übergroßen Scheck und eine Ehrenurkunde in der Hand Verleihung des A. W. Klein-Preises 2015 (v. l.): Natascha Klein, Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Preisträgerin Birgit Pieplow (Bild: Costa Belibasakis/FH Köln)

Das im Dezember 2014 verabschiedete „Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen“ beschäftigte die Politik über zwei Jahre. Im April 2013 verabschiedete das Kabinett ein Eckpunktepapier, auf dessen Grundlage ein Referentenentwurf erarbeitet und im Mai 2014 vorgestellt wurde. „Frau Pieplow hat mit ihrer Arbeit grundlegende Erkenntnisse zur Diskussion um das geplante Kulturförderungsgesetz beigetragen“, sagt Prof. Dr. Rolf Schwartmann, der die Masterarbeit betreut hat. „Sie skizziert detailliert, wie der Grad der Partizipation von Parlament und Akteuren des Kulturlebens im Referentenentwurf abgenommen hat. Zudem trifft sie wichtige und bis dahin von anderer Seite noch nicht herausgearbeitete Feststellungen zum Verhältnis des Kulturministeriums zur Kulturförderung“, so Schwartmann.

Die von der 54-Jährigen herausgearbeiteten Kritikpunkte fanden Eingang in die offizielle Stellungnahme des Kulturrats NRW zu dem Gesetzesentwurf. Zudem nahm Pieplow an der Anhörung der Fraktionen im Landtag teil. Dabei erläuterte sie in Gesprächsrunden mit den kulturpolitischen Sprechern der Fraktionen, inwieweit aus ihrer Sicht die Elemente des Kulturförderungsgesetzes, mit denen der Staat steuernd und wertend eingreift, durch freiheitssichernde Elemente (wie Partizipation oder die Absicherung von Partizipation durch klare Verfahren) kompensiert werden müssten.
Mit dem zweiten Platz und einem Preisgeld von 500 Euro wurde die im kasachischen Borisowka geborene Lilli Wunder für ihre Forschungsarbeit „Enterprise 2.0: Einsatz von Social Software im Unternehmenskontext“ ausgezeichnet. Schon während ihres Masterstudiums Versicherungswesen hatte Wunder das Thema „Enterprise 2.0“ untersucht, also den Einsatz von Social Software in Unternehmen. Darauf aufbauend schrieb sie ihre Masterarbeit „Konzeption eines Wikis im Sinne des prozessorientierten Wissensmanagements“, in der sie untersucht hat, inwieweit Kollaborationsplattformen zum Sammeln und Vermitteln von Wissen (sogenannte Wikis) dazu beitragen können, Wissensbestände im Unternehmen zu erhalten und erweitern. „Frau Wunder hat in ihrer Arbeit ein sehr anspruchsvolles Thema bearbeitet, da es bislang noch keine belastbare Fachliteratur zu Wikis und prozessorientiertem Wissensmanagement gibt. Für ihr systematisches Vorgehen und ihre sehr guten Ergebnisse erhielt sie die Bestnote 1,0“, sagt ihre Betreuerin Prof. Dr. Michaele Völler.

Die Forschungsprojekte „The Evolution and Prospects of Clean Coal Technologies in China“ von Manuel Carvalho, Jonathan Mann, Anja Wilden und Hao Wu sowie „A Comparison of Fair Trade in Selected European Countries“ von Jasmin Baumgartl, Ann-Kathrin Boderius und Jana Voth wurden bei der Preisverleihung mit Buchgeschenken geehrt.

Die A. Wilhelm Klein Stiftung fördert Studierende durch Stipendien im Studium und bei den Auslandssemestern. A. Wilhelm Klein war Generaldirektor und Aufsichtsratsvorsitzende der Gothaer Versicherungen und seit 1962 als Lehrbeauftragter und Dozent für Versicherungswesen tätig. 1971 trieb Klein die Gründung des Fachbereichs Versicherungswesen an der Fachhochschule Köln maßgeblich voran. Er ist Mitbegründer und langjähriger Vorsitzender des Gesamtfördervereins der Fachhochschule Köln sowie des Fördervereins des Instituts für Versicherungswesen. Der jährlich verliehene Preis der A. Wilhelm Klein Stiftung für herausragende Forschungs- und Praxisprojekte wird seit 2012 vergeben und würdigt das Engagement von Studierenden an der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der Fachhochschule Köln. Professorinnen und Professoren nominieren die aus ihrer Sicht förderungswürdigen Projekte. Eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Stiftung sowie der Fakultät entscheidet über die Auszeichnung.

Mai 2015

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