Imène Al Ghouz

Dipl.-Ing. (FH)
Imène Al Ghouz

Campus Deutz
Betzdorfer Straße 2
50679 Köln
Raum ZN 6-2 Postanschrift


  • Telefon+49 221-8275-2671

Sprechstunden

Termine nach Vereinbarung per E-Mail

Campus Deutz, Betzdorfer Str. 2, Raum ZN6-02
HINWEIS: Informationen zum Thema "BAföG-Bescheinigungen" erhalten Sie hier unten bei "+Sonstiges"

Funktionen

  • Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Laboringenieurin
  • Beauftragte der Fakultät 07 für BAföG-Angelegenheiten (Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG und Bescheinigungen zum Nachweis der Regelstudienzeit im Masterstudiengang)
  • Beauftragte der Fakultät 07 für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
  • Stellvertretende Beauftragte für Haushaltsangelegenheiten des Labors für Informations- und Automatisierungstechnik

Bitte beachten Sie die aktuelle Punkteregelung, die den Leistungsnachweis für alle Bachelor-Studiengänge der Fakultät 07 (inkl. Bachelor Optometrie) festlegt.

Laut Fakultätsratsbeschluss vom 01.07.2015 muss folgender Punktestand ZUM ENDE EINES SEMESTERS vorliegen, um einen ordnungsgemäßen Studienverlauf nachzuweisen:

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3. Semester = 35 ECTS

4. Semester = 50 ECTS

5. Semester = 80 ECTS

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Die Punkteregelung der weiteren Semester erfahren Sie auf Anfrage, wenn Sie einen Nachweis für den Antrag auf Auslands-BAföG benötigen (oder bei BAföG-Erstantrag in höherem Semester).

*************************************Wichtiger Hinweis***************************************

Der o. g. Fakultätsratsbeschluss zur Punkteregelung wurde von der Fakultät 07 beim Amt für Ausbildungsförderung des Kölner Studierendenwerks mit offiziellem Schreiben vom 14.07.2015 bekannt gegeben.

Demnach ist es ausreichend, wenn Sie Ihrer sachbearbeitenden Stelle das Dokument "Leistungsnachweis nach §48 BAföG" aus Ihrem PSSO als gleichwertigen Ersatz für das Formblatts 5 vorlegen.

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Falls Sie dennoch zur Vorlage des "Formblatt 5" aufgefordert werden, dann erfolgt die Ausstellung des Leistungsnachweises nach Vorlage der folgenden Dokumente aus Ihrem PSSO (bitte zumailen):

1. Leistungsnachweis nach §48 BAföG.

2. Bescheinigung nach §9 BAföG.

Für den Fall, dass Sie die oben genannten Voraussetzungen der Punkteregelung nicht erfüllen, erhalten Sie einen Leistungsnachweis, auf dem die fehlenden Leistungen vermerkt sind.

Das Amt für Ausbildungsförderung entscheidet dann, ob bzw. unter welchen Bedingungen Sie weitergefördert werden können.

Weitere Informationen unter: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/leistungsnachweis.php

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[Stand 20.03.2023]


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