Institut für Soziales Recht

Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
TH Köln
Ubierring 48, 50678 Köln

Institut für Soziales Recht (Bild: Dirk Osterkamp/FH Köln)

Soziales Recht als Gegenstand der Sozialen Arbeit

Recht und soziale Arbeit befassen sich mit gesellschaftlichen Problemlagen und wollen diese positiv beeinflussen.

Soziale Arbeit, verfolgt das Ziel:

  • der Wahrung der Menschenrechte
  • der Förderung der Selbstbestimmung
  • der gesellschaftlichen Inklusion
  • der Sicherung der materiellen Existenzgrundlagen
  • der Wahrnehmung des „Staatlichen Wächteramts“ (Art. 6 Abs.2 Grundgesetz)

Der Begriff des „Sozialen Rechts“ meint jedes Recht, das einen sozialpolitischen Zweck verfolgt. Das Soziale Recht ist damit umfassender als das Sozialrecht. Das Soziale Recht ist sowohl im öffentlichen Recht als auch im Zivil- und Strafrecht zu finden. Neben den Sozialgesetzbüchern (SGB I – XII) findet sich soziales Recht im Bereich des sozialen Förderungsrechts (BAföG, BEEG, OEG), im Antidiskriminierungsrecht des Bundes (z.B. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Bundesgleichstellungsgesetz, Bundesbehindertengleichstellungsgesetz) aber auch in vielen Ländergesetzen, so in den PsychKGs, den Landesgleichstellungs- und den Heimgesetzen (z.B. im Wohn- und Teilhabegesetz NRW).

Zum „Sozialen Recht“ zählen viele Regelungen aus dem Zivilrecht, wie das Familienrecht, der Kündigungsschutz im Wohnraummietrecht oder im Arbeitsrecht, die Verbraucherinsolvenz, der Pfändungsschutz, der Gewaltschutz und die Rechtsinstitute Betreuung und Vormundschaft. Bestandteil des Sozialen Rechts sind verfahrensrechtliche Regelungen wie die Mitwirkung im kindschaftsrechtlichen Verfahren, Verfahrenspflegschaft und Verfahrensbeistandschaft. Im Bereich der Strafjustiz bilden diejenigen Normen soziales Recht, die die Aufgaben, Ziele und Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit im Strafverfahren und der Strafvollstreckung regeln, hierzu zählen die Jugendgerichtshilfe, die Bewährungshilfe und die Prozessbegleitung und Beratung von Zeuginnen und Zeugen, die Opfer von Gewalt wurden, aber auch die Betreuung und Resozialisierung von Insassen in Justizvollzugsanstalten und forensischen Kliniken.

Das materielle Strafrecht beinhaltet „Soziales Recht“ wie beispielsweise den Schutz der körperlichen Unversehrtheit, den Kindesschutz und den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Aber auch im Internationalen Recht sind Ausprägungen des Sozialen Rechts enthalten, wie der UN-Kinderrechtekonvention oder der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Mitglieder des Instituts für Soziales Recht bearbeiten die vielfältigen Bereiche des sozialen Rechts und sind dabei gerade auch an den Schnittstellen öffentlichen und privaten Rechts tätig.

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