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Studienbüros der TH Köln
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienbüros des Studierenden- und Prüfungsservice.

Sitzreihen eines leeren Hörsaals (Bild: TH Köln)

Exmatrikulation

Wenn Studierende ihr Studium erfolgreich abschließen oder die TH Köln aus anderen Gründen verlassen, werden sie exmatrikuliert. Mit der Exmatrikulation werden Studium und Mitgliedschaft an der TH Köln beendet.

Exmatrikulationsgründe

+ Exmatrikulation auf eigenen Antrag

Studierende können jederzeit auf eigenen Wunsch einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Der früheste Tag der Exmatrikulation kann der Tag der Antragsstellung sein, eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.

Der Antrag wird im Campusmanagementsystem der TH Köln (CaMS) gestellt und schnellstmöglich vom Studienbüro geprüft und bearbeitet.

Zum CaMS

+ Automatische Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung

Studierende werden automatisch zum Semesterende exmatrikuliert, wenn die Rückmeldung nicht erfolgt ist (z.B. wegen fehlender Zahlung des Semesterbeitrags oder aus Sperrgründen.)

+ Automatische Exmatrikulation wegen bestandener Abschlussprüfung

Studierende, die ihr Studium erfolgreich beendet haben werden automatisch Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert.

Weitere Informationen bei den Hinweisen zur Rückmeldung bei Exmatrikulation bei Studienabschluss.

+ Automatische Exmatrikulation wegen endgültig nicht bestandener Prüfung

Studierende, die eine Prüfung endgültig nicht bestanden werden automatisch exmatrikuliert.


Exmatrikulationsbescheid und Exmatrikulationsbescheinigung

Nach ihrer Exmatrikulation wird den Studierenden im CaMS ein Exmatrikulationsbescheid im Bereich "Berichte" zur Verfügung gestellt. In diesem Bescheid wird der genaue Grund der Exmatrikulation angeführt sowie weitere rechtliche Hinweise zum Widerspruch. Außerdem erhalten sie eine Exmatrikulationsbescheinigung, die belegt, in welchem Zeitraum sie an der TH Köln studiert haben und wann sie die Hochschule verlassen haben. Zusätzlich erhalten sie eine Rentenversicherungsbescheinigung.

Die exmatrikulierten Studierenden werden über die Bereitstellung des Dokumente und den damit verbundenen Statuswechsel per Mail an die Hochschulemailadresse informiert.


Nach der Exmatrikulation

+ Wie lange habe ich noch Zugriff auf meine Hochschulmail, CaMS, PSSO etc.?

Zum Ende der Laufzeit Ihrer campusID werden Sie mehrfach automatisch per E-Mail informiert. In der Regel können Sie nach dem Ablauf keine mit der campusID verknüpften IT-Ressourcen (z. B. ILIAS, VPN) nutzen.

Es gibt jedoch Ausnahmen: So können Sie sich noch sechs Monate nach Exmatrikulation sowohl im PSSO, als auch im CaMS einloggen. Auch der Hochschul-E-Mail- Account (smail) kann noch sechs Monate nach Exmatrikulation genutzt werden.

Bitte lesen Sie auch nach der erfolgten Exmatrikulation noch die Emails über Ihren Studierendenaccount, da wir Ihnen weiterhin wichtige Informationen, die Sie ggf. noch betreffen, an diese Mailadresse senden.

Wir empfehlen Ihnen, alle Dokumente für spätere Nachfragen und Nachweise sorgfältig abzuspeichern und auszudrucken, insbesondere Exmatrikulationsbescheinigung und Rentenversicherungsbescheinigung.

+ Bekomme ich meinen bereits gezahlten Semesterbeitrag für das folgende Semester zurück?

Falls Sie bereits für das folgende Semester den Semesterbeitrag gezahlt haben, aber im aktuellen Semester exmatrikuliert wurden, können Sie die Rückerstattung des Semesterbeitrags beantragen.

Falls Sie bereits für das folgende Semester den Semesterbeitrag gezahlt haben und rückgemeldet sind, können Sie eine Rückerstattung des Semesterbeitrags beantragen, sofern Sie vor dem amtlichen Vorlesungsbeginn exmatrikuliert wurden und sofern keine Studienleistung in diesem Semester erbracht wurde.

Ist Ihre Exmatrikulation nach dem amtlichen Vorlesungsbeginn, aber innerhalb der ersten beiden Monate des Semesters erfolgt, können sie einen Antrag zur Rückerstattung des Mobilitätsbeitrags (VRS- und NRW-Semesterticket) beim AStA der TH Köln stellen (www.asta.th-koeln.de/semesterticket/).

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